Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte, die in deutscher Sprache auf der Homepage der der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de eingesehen werden können:
Bundesrechtsanwaltsverordnung (BRAO),
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG),
Bundesgebührenverordnung für Rechtsanwälte (BRAGO),
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
Fachanwaltsverordnung für Rechtsanwälte (FAO),
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) sowie Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EURAGE).
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern führen die regionale Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 191 f. BRAO) außergerichtliche Streitschlichtung durch und erteilen hierzu nähere Auskünfte. Im Übrigen besteht nicht die Bereitschaft, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.